ANMELDUNG HERBST-CHALLENGE

ANMELDUNGEN ZUR VIVAWEST-MARATHON HERBST-CHALLENGE

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2021 findet der VIVAWEST-Marathon über 10 Tage – vom 22. bis 31. Oktober – auf einer fest installierten und fünf Kilometer langen Laufstrecke im Nordsternpark in Gelsenkirchen statt. 5 km, 10 km, 20 km  oder 40 km - hier ist für jeden etwas dabei!

Die Anmeldung ist nur Online über folgenden Link möglich
EINZELANMELDUNG

Teilnehmerbeitrag
Informationen

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Teilnehmerbeitrag für Marathon
  • bis 31. Dezember 2021:  52 €
  • bis 15. Februar 2022:  folgt
  • bis 15. April 2022: folgt
  • Danach:  folgt
Teilnehmerbeitrag für Halbmarathonläufer und Walker
  • bis 31. Dezember 2021: 36 €
  • bis  15. Februar 2022:  folgt
  • bis 15. April 2022: folgt
  • Danach: folgt
Teilnehmerbeitrag für den 15-Kilometer Lauf
  • bis 31.  Dezember 2021: 26 €
  • bis  15. Februar 2022: folgt
  • bis 15. April 2022: folgt
  • Danach: folgt
Teilnehmerbeitrag für den Sparkassen Teamrun für Jedermann
  • bis 31. Dezember 2021: 89 €
  • bis  15. Februar 2022: folgt
  • bis 15. April 2022: folgt
  • Danach: folgt
Teilnehmerbeitrag für den 10 Kilometer Lauf
  • bis 31. Dezember 2021: 23 €
  • bis 15. Februar 2022: folgt
  • bis 15. April 2022: folgt
  • Danach: folgt
Teilnehmerbeitrag für den Rosbacher Family & Friends Lauf über 6 km
  • bis 31. Dezember 2021: 13 €
  • bis  15. Februar 2022: folgt
  • bis 15. April 2022: folgt
  • Danach: folgt
Teilnehmerbeitrag für den Sparkassen Teamrun (für Unternehmen)
  • bis 31. Dezember 2021: 89 €
  • bis 15. Februar 2022: folgt
  • bis 15. April 2022: folgt
  • Danach: folgt
Firmen erhalten auf Wunsch eine Rechnung mit zusätzlich ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Leistungspaket

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Im Startpreis von 10 € enthalten sind folgenden Leistungen: 
vermessene Strecke 
Finisher-Portal im Internet 
Zeitmessung mit Chip in der Startnummer
Online-Urkunde 
Finisher-Medaille 
Veranstaltungs-Shirt

So geht es nach der Anmeldung weiter:

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Nach der Anmeldung bekommt Ihr zunächst eine kurze Bestätigung per Mail. Der Organisationsbeitrag wird dann mittels Lastschrift-Verfahren  Konto abgebucht.

Die finale Startnummer für den Lauf erhältst du an den ausgeschriebenen Tagen und Zeiten in der Startnummernausgabe am Start- und Zieltor.

Einige Wochen vor der Veranstaltung erhältst Du gebündelt alle Teilnehmerinformationen rund um die VIVAWEST-Marathon Herbst-Challenge. 
Mit diesen Teilnehmerinformationen kannst Du die Startunterlagen und Deine Startnummer zu folgenden Terminen in Gelsenkirchen im Nordsternpark abholen.

Donnerstag, 21.10.2021 16-19 Uhr
Freitag, 22.10.2021 10-19 Uhr
Samstag, 23.10.2021 9-14 Uhr
Sonntag, 24.10.2021 9-14 Uhr
Montag, 25.10.2021 16-18:30 Uhr
Dienstag, 26.10.2021 16-18:30 Uhr
Mittwoch, 27.10.2021 16-18:30 Uhr
Donnerstag, 28.10.2021 16-18:30 Uhr
Freitag, 29.10.2021 16-18:30 Uhr
Samstag, 30.10.2021 9-14 Uhr
Sonntag, 31.10.2021 9-14 Uhr

Nachdem Du Deine Startnummer erhalten hast, musst Du diese noch einmal mit Deinen Daten verbinden. Dies geschieht über den Link, den Du in der Bestätigungsmail bei der Anmeldung erhalten hast. Bei Rückfragen helfen wir vor Ort selbstverständlich gerne weiter. 

Ohne die Eingabe der Startnummer in das System können die Zeiten nicht in der Ergebnisliste gewertet werden. 



Haftungsausschluss

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des VIVAWEST-Marathon veranstaltet von der MMP Event GmbH im Auftrag des Verein Marathon e.V.
Stand: Juni 2021 

Ausrichter des VIVAWEST-Marathon ist der Marathon-Verein Gelsenkirchen e.V., der die Veranstaltung beim DLV (Deutscher Leichtathletik Verband) angemeldet hat. Der Marathon Verein hat die MMP Event GmbH (in Folge Veranstalter genannt – Kontaktdaten siehe Impressum) mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt.

1 Geltungsbereich
• Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb der Startberechtigung/Anmeldung und Teilnahme am VIVAWEST-Marathon sowie damit in Verbindung stehenden Käufen oder Dienstleistungen.
• Durch die Anmeldung über die Webseite: www.vivawest-marathon.de kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Anmelder und dem Veranstalter (Kontaktdaten siehe oben) zustande. Hierfür gelten diese AGB/Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss (in Folge AGB genannt). Der Teilnehmer stimmt durch die Anmeldung diesem Dokument und folgendem Inhalt zu. Eine Teilnahme ohne Zustimmung ist nicht möglich.
• Die sportlichen Wettbewerbe werden nach den am Veranstaltungstag gültigen internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) durchgeführt.

 2 Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung durch den Teilnehmer ist verbindlich. Nach Prüfung wird die Anmeldung durch Übersendung einer Anmeldebestätigung auf der Grundlage dieser AGB durch den Veranstalter bestätigt (Annahme). Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zustande (Vertragsschluss).
(2) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung des Kunden, die gemäß §2 (1) online bestätigt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Teilnehmer gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen der Anmeldung hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. falsche Angaben zu persönlichen Daten/Kontaktdaten, Auskünfte über Gesundheitszustand).

3 Preisbestandteil und Zahlungsbedingungen
(1)Die Höhe der Anmeldegebühr ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Veranstalters und setzt sich zusammen aus Organisationsgebühr und Startgebühr.
(2) Die Zahlung der Anmeldegebühr ist im Anschluss der Anmeldung fällig.
(3) Der Teilnehmer kann per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über MMP GmbH, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln.
(4) Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Angaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
(5) Nicht bezahlte Anmeldungen berechtigen nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung.
 
4 Kein Widerrufsrecht
Für Dienstleistungen in den Bereichen der Freizeitbetätigung, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten/Anmeldungen für Sportveranstaltungen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung ist unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Leistung.
 
5 Rückgabe, Erstattung und Stornierung von Startplätzen
(1) Eine Rückgabe und Erstattung der Anmeldegebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(2) Eine Rücktrittsversicherung kann gegen 8,00 € Gebühr zusätzlich abgeschlossen werden. Versichert sind Startrücktritte aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod des Teilnehmers. Nicht versichert ist der Verzicht aus persönlichen Gründen. Abbuchungsbeleg über den Organisationsbeitrag und ein ärztliches Attest sind bis spätestens Tag der Veranstaltung (Poststempel) beim Veranstalter einzureichen. Nach dem Tag der Veranstaltung ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
(3) Im Falle einer Kapazitätsänderung bei einzelnen Disziplinen oder der Absage einzelner Disziplinen im Vorfeld der Veranstaltung, behält sich der Veranstalter vor, Startplätze zu stornieren. Im Falle einer Stornierung von einzelnen Disziplinen im Vorfeld wird dem Teilnehmer der volle Preis inkl. aller Gebühren erstattet.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall unvorhergesehener Ereignisse (höhere Gewalt), die eine Durchführung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, die jeweilige Veranstaltung abzusagen, zu verschieben oder ggf. abzubrechen. Bei Verschiebung oder Abbruch einer Veranstaltung erfolgt keine Erstattung des Geldes.  
(5) Wird die gesamte Veranstaltung komplett abgesagt, so erhält der Teilnehmer die Anmeldegebühr zurück. Die Organisationsgebühr wird nicht zurückgezahlt.
(6) Kurzfristige Änderungen an den Organisationsabläufen aufgrund behördlicher Vorgaben sind möglich und sind kein Grund zum Rücktritt von der Veranstaltung.
(7) Bei Stornierung, Verschiebung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

6 Weiterverkauf und/oder Übertragung des Startplatzes
Der Erwerb der Anmeldung zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist untersagt. Die Anmeldung ist personengebunden. Anmeldeberechtigungen dürfen in keinem Fall weiterverkauft übertragen oder verschenkt werden, es sei denn, der Veranstalter hat einer solchen Weiterveräußerung/Weitergabe zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
7 Haftung und Teilnahmebedingungen
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist und ihm der Gesundheitszustand durch einen Arzt als zur Teilnahme an dem Wettbewerb geeignet bestätigt wurde.
(3) Die Haftung des Veranstalters, der Sponsoren und der beteiligten Städte eigene Handlungen, sowie Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
(6) Jede natürliche Person, die im Kalenderjahr des Starts das 10. Lebensjahr für den Schulmarathon, das 14. Lebensjahr für den Staffelmarathon, das 16. Lebensjahr für den Halbmarathon bzw. das 18. Lebensjahr für den Marathon vollendet hat, ist teilnahmeberechtigt.
(7) Der Teilnehmer erklärt, dass er am Veranstaltungstag nur gesund an den Start gehen wird. Sollte der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit bestehen, so ist ein Start nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Zweifel vom Teilnehmer vor dem Start ein Nachweis zu verlangen, der nicht älter als 48 Stunden ist, dass keine Erkrankung vorliegt.
(8) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er sich des Risikos bewusst ist, dass er sich trotz aller seitens des Veranstalters umgesetzten Hygienemaßnahmen mit einer Krankheit wie etwa dem Corona-Virus anstecken könnte. Einen 100 Prozentigen Schutz vor einer Erkrankung kann der Veranstalter nicht gewährleisten.
(9) Die Startunterlagen inklusive Startnummer und weiterer Bestellungen wie Veranstaltungs-Shirt etc. müssen persönlich vor Ort – gegen Vorlage eines Personalausweises/Lichtbildausweises abgeholt werden. Nur mit einer unterschriebenen Vollmacht können auch Unterlagen für andere Teilnehmer abgeholt werden, solang die Teilnahme nicht mit einem Gesundheitstest verbunden ist.
(10) Die Zeitmessung erfolgt mittels ChampionChip. Eine Teilnahme ohne Zeitmessung ist nicht möglich. Für alle Teilnehmer, die bei ihrer Anmeldung keine ChampionChip Nummer angegeben haben, ist ein Leihchip vorgesehen. Diesen erhalten die Teilnehmer mit ihrer Startnummer bei der Startnummernausgabe. Es wird eine Leihgebühr von 6,00 € angesetzt, die bei der Anmeldung gemeinsam mit der Startgebühr von ihrem Konto eingezogen wird.
Sobald die 6 € für den Leihchip eingezogen sind, können diese bei Nichtantritt oder Nachmeldung des eigenen Chips nicht erstattet werden.
Den Leihchip kann am Veranstaltungstag wieder abgeben werden. Bei Nicht-Rückgabe geht er in den Besitz des Teilnehmers über und kann weltweit eingesetzt werden. Im Fall der Nicht-Rückgabewerden anschließend 25,00 € für den Kauf des Chips vom Konto des Teilnehmers abgebucht.
 
8 Veranstaltungsgelände
(8.1) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einer gültigen Anmeldung/ einer gültigen Startnummer gestattet.
(8.2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Ordnungskräfte, des Sicherheitspersonals, der Polizei sowie sonstigen Personals auf dem Veranstaltungsgelände Folge zu leisten. Eine Nichtbeachtung führt zum Ausschluss der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr.
(8.3) Der Veranstalter behält sich vor, in besonderen Situationen wie einer Pandemie, zusätzliche Hygienemaßnahmen zu ergreifen wie zum Beispiel Gesundheitsvorgaben wie das Tragen von Masken anzuordnen oder Fiebermessungen vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes durchzuführen und gegebenenfalls den Zutritt zu verweigern.
 
9 Disqualifikation
Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder zu disqualifizieren, insbesondere wenn die oben unter §8 genannten Punkte missachtet werden und/oder einer der folgenden Punkte vorliegt. Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung.
• Missachtung der geltenden Wettkampbedingungen laut §1 (4)
• Falsche Angaben bei der Anmeldung
• Manipulation an oder bei der Zeitmessung
• Manipulation an der Startnummer, insbesondere wenn der Sponsorendruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht wird.
• Start ohne Startnummer
• Starten mit der Startnummer eines anderen Läufers
• Begründeter Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping)
• Von einem Verband gesperrte Läufer dürfen nicht starten
• Begründetet Annahme, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht starten sollte oder nicht weiter teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn der Läufer sich außerhalb des Zeit Limits befinden (Marathon 6:00 Stunden, HM 3 Stunden) oder am Ende des Feldes vom Besenwagen überholt wird.
• Starten im falschen Startblock
• Unterschreiten des Mindestalters
• Mitführen von Baby-Joggern, Tieren oder sonstigen Dingen, die andere Teilnehmer behindern oder gefährden können
• Begleiten von Läufern auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates, Rollern oder ähnlichem
• Tragen von Kopfhörern und Hören von Musik via Smartphones etc. (gilt gemäß IWR als unerlaubtes technisches Hilfsmittel und gefährdet den Läufer und andere)
• Missachtung von Ansagen des Ordnungspersonals, Streckenhelfer, Wettkampfleitern oder Veranstalter
Gegen die Wertung kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch beim Veranstalter eingelegt werden. Der Veranstalter behält sich vor, auch nach dieser Frist bei groben Verstößen Teilnehmer zu disqualifizieren.

10 Bild- & Tonaufnahmen
(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen oder sonstige Beschreibungen der Veranstaltung für den kommerziellen Gebrauch ohne Zustimmung des Veranstalters anzufertigen, zu vervielfältigen, zu übertragen oder sonst in irgendeiner Weise zu nutzen oder zu verbreiten. Gleiches gilt für die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten.
(2) Durch die Teilnahme an der Veranstaltung willigt der Teilnehmer ein, dass die anlässlich der Veranstaltung ggf. von ihm erstellten Foto- und Videoaufnahmen von Veranstalter, dem Marathon-Verein sowie allen Partnern und Sponsoren (und jeweiligen Tochtergesellschaften) sowie Medienvertretern im Zusammenhang mit der Berichterstattung, TV-Übertragungen, Social Media Kanälen, Werbemaßnahmen, etc. uneingeschränkt veröffentlicht und verwendet werden können. (TV, Online-Abruf, etc.).
(3) Einwilligung zur Anfertigung von Lichtbildern durch den offiziellen Fotoservice SportOnline
Fester Bestandteil der Veranstaltung ist die Anfertigung von Fotos und Videos durch Sport-Online (Inhaber: Wolfgang Nass, Hintergasse 8, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Telefon: 0171-4110095
E-Mail: info@sportonline-foto.de). Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, nach Ende der Veranstaltung über die Webseite www.sportonline-foto.de Fotos und das Zielvideo von seinem Lauf zu erwerben. Aufgrund der Gegebenheiten beim Lauf kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass Fotos bzw. das Video von jedem Teilnehmer zur Verfügung stehen.
Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung seine Einwilligung zur Erstellung und Speicherung der Fotos und Videos und zur Veröffentlichung dieser Fotos und Videos auf www.sportonline-foto.de. Dies beinhaltet auch eine Weiterleitung der Bild- und Videodaten an Dritte (Rechenzentrum, Qualitätskontrolle u.ä.) zu Zwecken der Angebotserstellung und Auftragserfüllung. Die Bilder und Videos können auf www.sportonline-foto.de unter Eingabe der Startnummer von Jedermann eingesehen und erworben werden.
Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung seiner Fotos und Videos auf www.sportonline-foto.de jederzeit widersprechen. Hierzu reicht eine entsprechende Nachricht an info@sportonline-foto.de unter Angabe des Events und der Startnummer des Teilnehmers. Es kann hierbei jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der betreffende Teilnehmer auch auf weiteren Bildern oder Videos abgelichtet ist (z.B. weil die Startnummer auf diesen Bildern nicht erkennbar war). Sofern Sportonline die jeweiligen Bildnummern vollständig mitgeteilt werden, kann die Veröffentlichung auch dieser Bilder gesperrt werden.
Die Datenverarbeitung ist zulässig nach Art. 6 Ab¬satz 1 a) und b) DSGVO.
Der Zugriff auf die Bilder und Videos wird von SportOnline 24 Monate nach Ende der Veranstaltung gesperrt und spätestens 36 Monate nach Ende der Veranstaltung werden die Bilder vom Webserver gelöscht.

11 Datenschutz
Personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. werden nur erhoben, verarbeitet und sonst genutzt, soweit dies für die konkrete Abwicklung des Vertrages /die Teilnahme an der Veranstaltung notwendig ist. Dazu zählt auch der Versand veranstaltungsbezogener Informationen sowie die Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten (veröffentlicht werden folgende Daten, die der Teilnehmer bei der Anmeldung angibt: Name, Vorname, Altersklasse, Disziplin und gegebenenfalls Verein sowie in den Ergebnislisten Zeit und Platzierung) und die Weitergabe an den Fotopartner SportOnline (siehe §10 (3))
Die Daten zur Anmeldung werden von Frielingsdorf Datenservice, Hoppersheider Weg 15b, 51467 Bergisch Gladbach im Namen des Veranstalters erhoben (Frielingsdorf Datenservice als Auftragsverarbeiter nach Artikel 28 DSGVO).
Die Datenschutzleitlinie von Frielingsdorf Datenservice finden sich hier: http://www.frielingsdorf-datenservice.de/ueber-uns/datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters finden sich hier: LINK folgt
Ein Verkauf oder eine sonstige Weitergabe von Teilnehmerdaten findet in keinem Fall statt.

12 Deutsche Fassung
Soweit diese AGB in mehreren Sprachen vorliegen, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist soweit gesetzlich zulässig Köln/Deutschland.

13 Wirksamkeit der Klauseln
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


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